Österreichische Vignettenrichtlinien & Regeln
Diese Seite bietet einen umfassenden Überblick über die Regeln, Vorschriften und Richtlinien des österreichischen Autobahnvignettensystems.
Rechtliche Grundlage
Das österreichische Autobahnvignettensystem wird durch das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) und seine nachfolgenden Änderungen geregelt. Die ASFINAG ist nach diesem Gesetz berechtigt, Mautgebühren zu erheben und die Einhaltung auf dem Autobahnnetz durchzusetzen.
Vignettenregeln
| Regel | Detail | Folge bei Verstoß |
|---|---|---|
| Vignette muss gültig sein | Aktuelles Jahr oder gültiger Zeitraum | Strafe bis zu €240 / €3.000 |
| Klebevignette muss angebracht sein | Innen an der Windschutzscheibe, oben oder hinter Spiegel | Strafe bis zu €240 / €3.000 |
| Vignette muss intakt sein | Nicht zerrissen, beschädigt oder teilweise abgelöst | Strafe bis zu €240 / €3.000 |
| Vignette muss für das richtige Fahrzeug sein | Nicht zwischen Fahrzeugen übertragbar | Strafe bis zu €240 / €3.000 |
| Digitale Vignette muss Kennzeichen entsprechen | Exakte Übereinstimmung erforderlich | Strafe bis zu €240 / €3.000 |
| Vignette muss sichtbar sein | Nicht durch Schmutz, Aufkleber oder Gegenstände verdeckt | Strafe bis zu €240 |
| Streckenmaut muss separat bezahlt werden | Für Brenner, Arlberg, Karawanken usw. | Streckenmautstrafe gilt |
| GO-Box für Fahrzeuge ab 3,5t erforderlich | Separates System, nicht durch Vignette abgedeckt | GO-Box-Strafe gilt |
Grenzen und Ausnahmen
- Motorräder: Vollständig von der Vignettenpflicht auf allen österreichischen Autobahnen befreit.
- Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sind befreit.
- Landwirtschaftliche Maschinen: Traktoren und landwirtschaftliche Geräte für landwirtschaftliche Zwecke sind befreit.
- Diplomatische Fahrzeuge: Fahrzeuge mit gültigen Diplomatenkennzeichen sind in der Regel befreit.
- Elektrofahrzeuge: Keine Befreiung — gleiche Regeln wie herkömmliche Fahrzeuge.
- Hybridfahrzeuge: Keine Befreiung — gleiche Regeln wie herkömmliche Fahrzeuge.
- Ausländisch zugelassene Fahrzeuge: Gleiche Regeln wie für österreichisch zugelassene Fahrzeuge.
- Anhänger: Kein separater Vignettenkauf nötig; durch die Vignette des Zugfahrzeugs abgedeckt.
Einsprüche und Beschwerden
- Organmandat: Sie können sofort zahlen oder die Zahlung verweigern. Bei Verweigerung muss der Beamte ein formelles Verfahren (Anzeige) einleiten.
- Strafverfügung: Sie haben 2 Wochen ab Erhalt, um Einspruch bei der ausstellenden Behörde einzulegen.
- Formeller Einspruch: Schriftlichen Einspruch bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einreichen. Name, Adresse, Kennzeichen, Datum/Ort, Erklärung und Belege beifügen.
- Verwaltungsgericht: Bei Ablehnung des Einspruchs können Sie innerhalb von 4 Wochen beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
- ASFINAG-Streitigkeiten: Für digitale Vignettenprobleme: ASFINAG-Kundendienst +43 800 400 12 400 oder asfinag.at.
- Automobilclubs: ÖAMTC und ARBÖ-Mitglieder erhalten rechtliche Unterstützung bei Vignettenstreitigkeiten.