Österreichische Vignettenrichtlinien & Regeln

Diese Seite bietet einen umfassenden Überblick über die Regeln, Vorschriften und Richtlinien des österreichischen Autobahnvignettensystems.

Rechtliche Grundlage

Das österreichische Autobahnvignettensystem wird durch das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) und seine nachfolgenden Änderungen geregelt. Die ASFINAG ist nach diesem Gesetz berechtigt, Mautgebühren zu erheben und die Einhaltung auf dem Autobahnnetz durchzusetzen.

Vignettenregeln

RegelDetailFolge bei Verstoß
Vignette muss gültig seinAktuelles Jahr oder gültiger ZeitraumStrafe bis zu €240 / €3.000
Klebevignette muss angebracht seinInnen an der Windschutzscheibe, oben oder hinter SpiegelStrafe bis zu €240 / €3.000
Vignette muss intakt seinNicht zerrissen, beschädigt oder teilweise abgelöstStrafe bis zu €240 / €3.000
Vignette muss für das richtige Fahrzeug seinNicht zwischen Fahrzeugen übertragbarStrafe bis zu €240 / €3.000
Digitale Vignette muss Kennzeichen entsprechenExakte Übereinstimmung erforderlichStrafe bis zu €240 / €3.000
Vignette muss sichtbar seinNicht durch Schmutz, Aufkleber oder Gegenstände verdecktStrafe bis zu €240
Streckenmaut muss separat bezahlt werdenFür Brenner, Arlberg, Karawanken usw.Streckenmautstrafe gilt
GO-Box für Fahrzeuge ab 3,5t erforderlichSeparates System, nicht durch Vignette abgedecktGO-Box-Strafe gilt

Grenzen und Ausnahmen

Einsprüche und Beschwerden

  1. Organmandat: Sie können sofort zahlen oder die Zahlung verweigern. Bei Verweigerung muss der Beamte ein formelles Verfahren (Anzeige) einleiten.
  2. Strafverfügung: Sie haben 2 Wochen ab Erhalt, um Einspruch bei der ausstellenden Behörde einzulegen.
  3. Formeller Einspruch: Schriftlichen Einspruch bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einreichen. Name, Adresse, Kennzeichen, Datum/Ort, Erklärung und Belege beifügen.
  4. Verwaltungsgericht: Bei Ablehnung des Einspruchs können Sie innerhalb von 4 Wochen beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
  5. ASFINAG-Streitigkeiten: Für digitale Vignettenprobleme: ASFINAG-Kundendienst +43 800 400 12 400 oder asfinag.at.
  6. Automobilclubs: ÖAMTC und ARBÖ-Mitglieder erhalten rechtliche Unterstützung bei Vignettenstreitigkeiten.